Schwarzarbeit

Schwarzarbeit
1. Begriff: Selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde- und Anzeigepflichten.
- 2. Das Gesetz zur Bekämpfung der Sch. i.d.F. vom 6.2.1995 (BGBl I 165) m.spät.Änd. sieht Ahndung des Schwarzarbeiters und des Auftraggebers dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden und der Schwarzarbeiter entweder (1) seiner Mitteilungspflicht etwa gegenüber einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nicht nachgekommen ist, (2) der Verpflichtung zur Anzeige von dem Beginn eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht genügt oder die erforderliche  Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat, oder (3) ein Handwerk als  stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die  Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HandwO). Gilt nicht bei Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe im Sinn des § 36 II, IV des Zweiten WobauG. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder leichtfertig nicht weiß, dass er nichtdeutsche Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt oder einen Nachunternehmer eingesetzt oder tätig werden lässt, der solche Arbeitnehmer beschäftigt (§ 2 I WobauG). Daneben können Täter bis zu drei Jahren von Wettbewerben an öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden (§ 5 WobauG).
- Ahndung als Ordnungswidrigkeit: Geldbuße bis zu 300.000 Euro. Literatursuche zu "Schwarzarbeit" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schwarzarbeit — Schwarzarbeit …   Deutsch Wörterbuch

  • Schwarzarbeit — Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit, wie folgt, definiert: „Ausübung von Dienst oder Werkleistungen: unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schwarzarbeit — Schwạrz|ar|beit 〈f. 20〉 Lohnarbeit entgegen den gesetzl. Bestimmungen, z. B. ohne Abführung von Steuern od. bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosenunterstützung ● gegen die Schwarzarbeit vorgehen * * * Schwạrz|ar|beit, die <Pl. selten> …   Universal-Lexikon

  • Schwarzarbeit — die Schwarzarbeit (Mittelstufe) illegale Arbeit, ohne staatliche Abgaben abzuführen Beispiel: Die Regierung hat einen harten Kampf gegen die Schwarzarbeit angesagt. Kollokation: Schwarzarbeit machen …   Extremes Deutsch

  • Schwarzarbeit — Schwạrz·ar·beit die; nur Sg; (illegale) Arbeit, für die keine Steuern bezahlt werden (weil sie nicht behördlich angemeldet ist) || hierzu Schwạrz·ar·beiter der …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schwarzarbeit — Schwarzarbeitf 1.unerlaubtebezahlteArbeiteinesEmpfängersvonArbeitslosengeld,einesBerufstätigennachFeierabend,währendderBeurlaubungwegenvermeintlicherErkrankungo.ä.;gegenüberderArbeitsverwaltungoderdemFinanzamtunterschlagenerNebenverdienst.⇨schwarz… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Schwarzarbeit — Schattenwirtschaft; (österr.): Pfusch …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Schwarzarbeit — Schwạrz|ar|beit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit — Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz FKS) ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls mit einer Personalstärke von ca. 6.600 Zollbeamten in 113 Dienststellen. Das sind ca. 20 % der beim deutschen Zoll im Dienst stehenden ca. 35.000 Beamten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung — Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls mit einer Personalstärke von ca. 6.500 Zollbeamten und angestellten in 113 Dienststellen. Das sind ca. 20 % der beim deutschen Zoll im Dienst stehenden ca.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”